Ziele, Organisation, Prüfung
Ziele
Der Landesrechnungshof Tirol hat die Gebarungsprüfung gemäß Art. 68 Abs. 1 TLO iVm § 2 Abs. 1 TirLRHG dahingehend auszuüben, ob die Gebarung den Rechtsvorschriften entspricht und ziffernmäßig richtig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist.
Organisation
Der Landesrechnungshof wird vom Direktor geleitet. Er wird vom Landtag einmalig, auf die Dauer von zwölf Jahren gewählt und untersteht dem Präsidenten des Landtages.
Ihm stehen derzeit 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite, wovon 13 als Prüferinnen und Prüfer tätig sind.
Der Landesrechnungshof ist Mitglied von EURORAI, der Europäischen Organisation der regionalen externen Institutionen zur Kontrolle des öffentlichen Finanzwesens, also der europäischen Landesrechnungshöfe.
Prüfungsprozess
Die Prüfungsarbeit des Landesrechnungshofes Tirol basiert auf einem standardisierten Prüfungsprozess unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und internationaler Prüfungsstandards. Dieser Prüfungsprozess soll eine qualitätsvolle, unabhängige und effiziente Prüfungsarbeit gewährleisten. Die folgende Grafik stellt die zentralen Meilensteine des Prüfungsprozesses dar.
Prüfungen im Bereich des Landes Tirol
Zahlen und Fakten
Mit Hilfe von „Zahlen und Fakten“ fasste der Landesrechnungshof Tirol seine Prüfungsarbeit zusammen, um einen Überblick über Output und Outcome zu geben. Die Wirkung der Prüfungsarbeit des Landesrechnungshofes Tirol zeigt sich in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Enthält ein Bericht Empfehlungen an die Tiroler Landesregierung, so hat diese gemäß Art. 69 Abs. 4 TLO spätestens zwölf Monate nach der Behandlung des Berichtes im Tiroler Landtag diesem über die aufgrund des Prüfungsergebnisses getroffenen Maßnahmen zu berichten. Daher basiert der ermittelte Umsetzungsgrad auf den Prüfberichten des Jahres 2022.